ZUWEISUNGEN ALS BASIS FÜR ZUKÜNFTIGES

Unterstützen Sie den gemeinnützigen Verein Bayerische Philharmonie e. V.

IHRE GELDAUFLAGEN SCHAFFEN WERT – WIR GEBEN WERTE WEITER

Dieses Angebot richtet sich an Straf- und Jugendrichter und an Staatsanwälte, die der Bayerischen Philharmonie Geldauflagen zuweisen können. Wir sind eine in München beheimatete gemeinnützige Institution, die durch Ihre Aktivitäten überregional einen musikalisch-pädagogisch-sozialen Dreiklang gestaltet.

Die Bayerische Philharmonie lebt die verbindende Kraft der Musik – multikulturell & heimatverbunden, in einem ganzheitlichen & generationen-übergreifenden Umgang mit Musik. Wir leben unsere Werte vom Konzertsaal über Kindertagesstätten bis zu Seniorenheimen und an allen Orten, wo Musik die Wirklichkeit verzaubern kann und oft auch muss. Es geht uns um die Gestaltung einer Kultur der Begegnung für alle Menschen.

Die Bayerische Philharmonie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Ihre Zuweisungen helfen!

Durch sie kann die Bayerische Philharmonie ihre Mission MUSIC – PASSION – COMMUNITY nachhaltig erfüllen, und allen Menschen die erneuernde Kraft der Musik stets frei und frohen Mutes zugänglich machen.

Kontaktieren Sie uns: Informations-Materialien für Ihre Zuweisungen senden wir Ihnen gerne zu. Die Bayerische Philharmonie erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen. Gerne informieren wir Sie auf dieser Website über unsere instrumentalen und vokalen Klangkörper, unsere musikalische Früherziehung, über unsere aktuellen sozialen Aktivitäten. Sie finden uns in den Listen der für Geldzuweisungen qualifizierten Organisationen aller bayerischen Oberlandesgerichtsbezirke.

Verwendung und Verwaltung von Geldzuweisungen

Gemeinnützigkeit und Verwendung von Geldzuweisungen

Die Bayerische Philharmonie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke; seine Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Bayerischen Philharmonie und es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Bayerischen Philharmonie fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

Rechenschaftsbericht

Die Bayerische Philharmonie verpflichtet sich, über Höhe und Verwendung der zugeflossenen Gelder auf Anfrage Rechenschaft abzulegen. Sie erklärt sich einverstanden, dass die Rechenschaftsberichte veröffentlicht werden können, und veröffentlicht gleichfalls selbst entsprechende Jahresberichte.

Verwaltung von Geldauflagen

Für die Verwaltung der zugeflossenen Gelder hat die Bayerische Philharmonie ein separates Bankkonto eingerichtet. So können wir jederzeit Rechenschaft ablegen – eingehende und ausstehende Zahlungen werden transparent über ein separates internes Buchhaltungskonto werden sämtliche Zuweisungs-Zahlungen mit Aktenzeichen erfasst.

Außerdem wird gewährleistet, dass die Zuweisenden zeitnah über versäumte Zahlungen informiert werden können.

Mitteilungspflicht

Die Bayerische Philharmonie verpflichtet sich, den Eingang der zugewiesenen Geldauflagen zu überwachen, die zuweisenden Stellen von erfolgten Zahlungen zu unterrichten und ausstehende Zahlungen mitzuteilen.

Unsere gerichtlichen Aktenzeichen
Unsere gerichtlichen Aktenzeichen
OLG Bamberg,  Az. 4012/Vlb – 236/2006  
OLG München,  Az. 4012 Bl./15 – 5668  
OLG Nürnberg,  Az. 425 E 1 – 9789